Wiener Heizungs- und Klimaanlagegesetz
Das aktuelle Wiener Heizungs- und Klimaanlagegesetz vom Juni 2016 besagt, dass binnen vier Wochen nach Installation eines Gasgerätes eine Erstmessung vorgeschrieben ist. Ab dann ist die Prüfungsmessung bei Geräten bis 26 KW Nennwärmeleistung in einem Intervall von vier Jahren verpflichtend. Dazu gehören alle 10 l und 13 l Durchlauferhitzer, Combi- und Heizthermen sowie Gaskessel mit obiger Leistung. Wichtig ist, dass der Betreiber bzw. Mieter nach der Überprüfung ein Anlagendateiblatt erhält, das auch dem Rauchfangkehrer zur Verfügung gestellt wird.
Abgasmessungen von Ihrem Installateur
Bei der Abgasmessung wird Ihre Anlage auf Abgasverlust und die Einhaltung der zuverlässigen Höchstwerte für Stickoxide und Kohlenmonoxid-Anteil geprüft. Wenn Sie uns mit der Abgasmessung an Ihrem Gasgerät beauftragen, sparen Sie Kosten, denn im Vergleich zu einem Rauchfangkehrer können wir Ihre Anlage auch gleich reinigen und auf Energieeffizienz prüfen.
Serviceintervalle für Ihr Gasgerät
Wir wissen rund um die Serviceintervalle für Gasfeuerstätten bestens Bescheid. Bei einem 5 l-Durchlauferhitzer ohne Abzug in einen Kamin ist beispielsweise ein zweijähriges Serviceintervall mit Meldung an Wien-Gas vorgeschrieben. Bei größeren Feuerungsanlagen bis KW > 50 KW hat laut § 22 WHKG 2015 eine umfassende Prüfung zu erfolgen.
Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne näher!